Liebe (zukünfige) Brautpaare,

wenn bei euch bald der schönste Tag des Lebens vor der Tür steht, habt ihr nicht nur viel Organisatorisches um die Ohren. Ihr werdet auch viele Fragen bzgl. der musikalischen Begleitung eurer kirchlichen, Freien oder standesamtlichen Trauung haben. Ich habe euch nachfolgend einige wichtige Fragen und Antworten zusammengestellt:

1. Worauf muss ich bei der Auswahl eines Hochzeitssängers achten?

Bei der Auswahl eures Hochzeitssängers könnt ihr euch kurz mal fühlen wie die Jury in einer Casting-Show. Euch muss die Gesangsqualität genauso überzeugen wie eine gewisse Sympathie und das Auftreten. Noch dazu sind Hochzeitssänger:innen in der Regel keine Superstars und bringen deshalb die Tontechnik selbst mit. Achtet also auch auf die verwendete Technik, denn kein:e Sänger:in der Welt kommt gegen schlechte Tontechnik an. Und bitte glaubt nicht daran, dass sich der Gesang in einer Kirche ohne Mikrofon aufgrund der "so tollen Akustik in der Kirche" so toll anhören wird. Die Stimme und die Musik müssen ein Gesamtbild ergeben - und das funktioniert nicht, wenn die Stimme nicht genauso wie die Musik verstärkt wird.

Ganz grundsätzlich müsst ihr euch aber im Vorfeld darüber informieren, ob euer/eure gewünschte/r Hochzeitssänger:in eure musikalische Wunschrichtung abbildet. Es gibt die eher klassischen Sänger:innen und die Sänger:innen, die sich mehr an die moderne Musik orientieren. Natürlich gibt es auch Sänger:innen, die jedes Lied singen würden, das ihr euch wünscht. Die Frage ist nur: welche Art und welche Qualität möchtet ihr hören?

Ich zähle mich zu den eher modern orientierten Sängern, da diese Art der Musik am besten zu meiner Stimme und Stimmlage passt. Ich habe ein festgelegtes Repertoire mit Songs, die alle zu meiner Stimme passen - und gibt es mal einen speziellen Liedwunsch, dann sage ich euch, ob er zu meiner Stimme passt oder nicht. Da bin ich absolut ehrlich. Ein "Ave Maria" könnte ich zwar beispielsweise singen - es würde aber nicht so gut klingen, wie der Song klingen kann. Sicherlich kennt ihr die Sendung "Sing meinen Song". Und genauso ist es im wahren Leben auch: Lieder müss(t)en entsprechend in eine eigene Version verpackt werden, damit sie zum/zur Künstler:in passen. Da Hochzeitssänger:innen jedoch in der Regel auf fertige Instrumentalversionen zurückgreifen müssen, ist es nicht möglich, jeden Song in eine andere Form zu bringen. Ihr wählt euch schließlich auch Songs aus, die ihr kennt, die euch verbinden und die ihr deshalb so originalgetreu wie möglich hören möchtet.

 2. Wann muss ich den/die Hochzeitssänger:in buchen?

Die allermeisten Anfragen für die "Hochzeits-Saison" von Mai bis September erhalte ich im Herbst/Winter für das Folgejahr - also etwa 5 bis 10 Monate im Voraus. Bei einem besonderen Datum (z.B. 7.7. oder 8.8., der auf einen Samstag fällt) solltet ihr eher etwas früher als später planen. In ganz wenigen Fällen erhalte ich Anfragen bereits etwa 1,5 Jahre im Voraus. Das ist aber nicht die Regel, sodass ihr bei einer Anfrage 8-10 Monate vor der Trauung noch fast alle Möglichkeiten habt. Am häufigsten werden Samstags-Termine zwischen 12 und 15 Uhr angefragt. Bei Freitags-Terminen geht es deshalb manchmal auch kurzfristiger - wobei ihr bedenken müsst, dass viele Hochzeitssänger:innen (so auch ich) einen Hauptberuf haben und deshalb an Freitagen nicht so leicht zur Verfügung stehen können.

3. Wie viele Songs sind bei einer Trauung üblich?

Meistens werden bei kirchlichen oder Freien Trauungen 3-4 Titel von den Brautpaaren gewünscht. Bei standesamtlichen Trauungen sind es oft nur 2-3 Titel aufgrund der kürzeren Dauer. Der Klassiker ist ein Lied zum Einzug, ein Lied nach dem Ringwechsel und ein Lied zum Auszug. Am Ende entscheidet ihr ganz allein darüber, wie viele Titel ihr hören möchtet.

4. Muss die Liedauswahl bereits bei Buchung erfolgen?

Ich biete ein gewisses Repertoire an, bei dem ich sehr erprobt bin. Demnach reicht es aus, wenn ich 1-2 Wochen vor der Trauung die Liedauswahl erhalte. Wenn ein bestimmter Liedwunsch außerhalb meines Repertoires besteht, sollte dies vor der Buchung geklärt werden, da ich erst hören muss, ob der Titel von mir singbar ist und ob es dazu eine professionelle Instrumentalversion gibt.

5. Wie läuft die Abstimmung mit Trauredner:in oder Pastor/Pfarrer?

Trauredner:innen und Pastoren bzw. Pfarrer sind genauso wie Hochzeitssänger:innen meist sehr professionell und routiniert in ihrer Tätigkeit. Demnach erfolgt ein Kennenlernen zwischen Hochzeitssänger:innen und Trauredner:in meistens erst direkt am Ort der Trauung. Wichtig ist allerdings, dass allen Beteiligten im Vorfeld der genaue Ablauf inkl. Liedfolge mitgeteilt wird.

6. Welche Technik benötigt ein/e Hochzeitssänger:in und wie lange dauert der Aufbau vor Ort?

Ich nutze als Lautsprechersystem ein sogenanntes Line Array-Säulensystem aus der Professional-Modellreihe von "Bose". Dieses sorgt für eine gleichmäßig laute und glasklare Übertragung an alle Zuhörer:innen. Für den Gesang nutze ich das Gesangsmikrofon "Shure Beta 58A", das auch auf den großen Bühnen zu Hause ist.

Durch die mittlerweile sehr fortschrittlich entwickelte Tontechnik ist das Bose-Lautsprechersystem so kompakt, dass es innerhalb von nur 5 Minuten vollständig aufgebaut ist. Es gibt zudem keine Kabel-Stolperfallen mehr und ein schneller Umbau/Umzug (z.B. für den Sektempfang) ist ruckzuck möglich.

7. Wie läuft der Tag der Trauung für den Hochzeitssänger ab?

Nach dem Beladen der Technik fahre ich immer so rechtzeitig zum Veranstaltungsort, dass ich mindestens eine Stunde vor Beginn vor Ort bin. Bei Entfernungen ab ca. 100 km oder bei Fahrten durch vielbefahrene Städte/Straßen, plane ich einen zusätzlichen Zeitpuffer ein. Sobald ich am Veranstaltungsort bin, baue ich die Tontechnik auf, mache einen Soundcheck und bespreche den Ablauf mit dem/der Trauredner:in oder dem Pastor/Pfarrer. Nach der Trauung wird die Tontechnik direkt wieder abgebaut. So kommen selbst bei nahegelegenen Trauungen schnell mal 5 Stunden zusammen. Nimmt man die Vorbereitungszeiten und die Korrespondenz mit den Brautpaaren noch hinzu, entsprechen die meistens 3-4 Lieder zeitlich gesehen also fast einem ganzen Arbeitstag :-). Die eigentliche Gesangszeit nimmt hierbei mit Abstand den kürzesten Teil ein.

8. Kann eine Buchung (z.B. wegen Corona) wieder storniert werden?

Ich schließe mit jedem Brautpaar einen Vertrag ab. Darin steht immer, dass Stornierungen bei "höherer Gewalt" kostenfrei sind. Dazu zählt auch, wenn eine aktuelle Regelung keine Veranstaltungen oder keinen Gesang zulässt. Bei einer Stornierung aus anderen Gründen ist die Stornogebühr zeitlich gestaffelt.

Wenn Ihr noch weitere Fragen habt, sendet mir gerne eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.